DIN ISO EN1090

Wir sind zertifiziert nach DIN ISO EN1090

Neue Anforderungen für CE- Kennzeichnung bei Wintergärten und Überdachungen.

Die Zertifizierung

DIN EN 1090 als verbindliches Regelwerk für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen ist offiziell in Kraft. Dies bedeutet, dass Bauteile die statische Anforderungen erfüllen müssen ( Wintergärten, Überdachungen, Vordächer, Carports, Unterkonstruktionen usw. ), nur von Betrieben produziert und in Verkehr gebracht werden dürfen, die gemäß der DIN EN 1090 zertifiziert sind.

Mit BAIER auf der sicheren Seite

Wir sind stolz darauf als einer der ersten Hersteller von Überdachungen, Pergolen, Wintergärten, Pavillons etc. in der Region gemäß der DIN EN 1090 zertifiziert zu sein.

Wozu diese Norm?

Die DIN EN 1090 standardisiert die Qualität in der Herstellung der Bauprodukte. Die Einhaltung der Norm, die 200 Seiten umfasst, gewährleistet dem Kunden die Sicherheit und Qualität der Leistungen.

Was sind die Anforderungen?

Das Zertifikat ist eine Notwendige Voraussetzung für die CE Kennzeichnung von tragenden Bauteilen nach der Norm. Grundlage ist die Zertifizierung und Überwachung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle ( WPK ). Mit einem Zertifikat weist der Hersteller nicht nur die Qualifikation seiner Mitarbeiter und die erforderliche technische Ausrüstung nach, sondern auch die Einhaltung der festgelegten wesentlichen Produkteigenschaften der hergestellten Teile. Dies garantiert dem Kunden eine gleichmäßige und einwandfreie Qualität. Ein nicht entsprechend gekennzeichnetes Produkt darf nicht in Verkehr gebracht werden und gilt, selbst wenn eigentlich technisch einwandfrei, als mangelhaft.

Mögliche rechtliche Konsequenzen bei mangelhafter Inverkehrbringung

Ist ein Bauprodukt nicht gesetzeskonform „aufgebaut“ kann dies sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, zum Beispiel
Zahlungsverweigerung der Versicherung bei Schadensfällen
Folgekosten für erforderliche Nacharbeiten
Keine Erteilung der Baugenehmigung
Einstellung der Arbeiten durch die Bauaufsicht
Geldbußen
Grobe Fahrlässigkeit bei Schadensfällen mit Verletzten.

Welche Folgen ergeben sich schlimmstenfalls für den Auftraggeber / Eigentümer?

Die Bauaufsicht kann fordern, dass ein nicht gesetzeskonform aufgebautes Bauprodukt, z.B. Wintergarten oder Überdachung wieder demontiert wird. Bei Schäden die durch die Nutzung z.B. bei Sturm kann der Auftraggeber / Eigentümer haftbar gemacht werden.

Wir garantieren Ihnen mit unserem Zertifikat die normgerechte und gesetzeskonforme Ausführung unserer Produkte.
Gehen Sie auf Nummer sicher!

BAIER – Ihr zertifizierter Spezialist für Wintergärten, Überdachungen etc.